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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97   

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https://dejure.org/1997,6526
VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97 (https://dejure.org/1997,6526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 (https://dejure.org/1997,6526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - 6 S 9/97 (https://dejure.org/1997,6526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe: Qualifiziertes Personal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1996 - 8 B 122/96

    Sozialhilferecht: Anspruch auf Eingliederungshilfe eines behinderten Schülers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97
    Der Antragsgegner kann folglich nicht mit Erfolg geltend machen, daß der Antragsteller eine andere Art von (Sonder-)Schule, etwa die Schule für Geistigbehinderte besuchen könne, um so die Gewährung von Eingliederungshilfe überflüssig zu machen, unterstellt, daß die Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 36.84, FEVS Bd. 36 S. 1; OVG Lüneburg, Beschluß vom 11.02.1988 - 4 B 94.88, FEVS Bd. 38 S. 459; OVG Münster, Beschluß vom 28.06.1996 - 8 B 122/96, FEVS Bd. 47 S. 153).
  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 B 94.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Prüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97
    Der Antragsgegner kann folglich nicht mit Erfolg geltend machen, daß der Antragsteller eine andere Art von (Sonder-)Schule, etwa die Schule für Geistigbehinderte besuchen könne, um so die Gewährung von Eingliederungshilfe überflüssig zu machen, unterstellt, daß die Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 36.84, FEVS Bd. 36 S. 1; OVG Lüneburg, Beschluß vom 11.02.1988 - 4 B 94.88, FEVS Bd. 38 S. 459; OVG Münster, Beschluß vom 28.06.1996 - 8 B 122/96, FEVS Bd. 47 S. 153).
  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 8/90

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Aidsvorsorge;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97
    Ist das Verfahren in der Beschwerdeinstanz anhängig, so ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.03.1994 - 6 S 115/94 - und vom 12.10.1994 - 6 S 2002/94; Bayerischer VGH, Beschluß vom 11.01.1994 - 12 CE 92.3726, FEVS Bd. 45 S. 233 [234] = BayVBl 1995 S. 116; OVG Hamburg, Beschluß vom 04.04.1990 - Bs IV 8/90, NVwZ 1990 S. 976).
  • VGH Bayern, 11.01.1994 - 12 CE 92.3726
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97
    Ist das Verfahren in der Beschwerdeinstanz anhängig, so ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.03.1994 - 6 S 115/94 - und vom 12.10.1994 - 6 S 2002/94; Bayerischer VGH, Beschluß vom 11.01.1994 - 12 CE 92.3726, FEVS Bd. 45 S. 233 [234] = BayVBl 1995 S. 116; OVG Hamburg, Beschluß vom 04.04.1990 - Bs IV 8/90, NVwZ 1990 S. 976).
  • VGH Hessen, 22.03.1990 - 4 TG 724/90

    Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97
    Ist das Verfahren in der Beschwerdeinstanz anhängig, so ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.03.1994 - 6 S 115/94 - und vom 12.10.1994 - 6 S 2002/94; Bayerischer VGH, Beschluß vom 11.01.1994 - 12 CE 92.3726, FEVS Bd. 45 S. 233 [234] = BayVBl 1995 S. 116; OVG Hamburg, Beschluß vom 04.04.1990 - Bs IV 8/90, NVwZ 1990 S. 976).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 222/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Hilfen, die gesetzlich vom Schulträger zu erfüllen sind, können nicht vom Sozialhilfeträger verlangt werden (OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BB 421/98; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 6 S 9/97).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Aus diesem Grund wurde auch von Gerichten, die der Auffassung des Bundessozialgerichts folgen und den Kernbereich pädagogischer Tätigkeit grundsätzlich nach sozialhilferechtlichen Kriterien bestimmen, dieser Kernbereich bisweilen an Sonderschulen weiter gezogen als an Regelschulen und insoweit überzeugend entschieden, dass die Deckung des sonderpädagogischen Bedarfs von Sonderschülern dort in der Regel vollständig dem Kernbereich pädagogischer Arbeit zurechnen und ein Integrationshelfer an Sonderschulen daher regelmäßig lediglich zur Deckung eines möglichen zusätzlichen behinderungsbedingten Eingliederungsbedarfs denkbar sei, während dies in Regelschulen, deren Angebot und Personalausstattung auf die speziellen Bedürfnisse behinderter Kinder nicht gleichermaßen zugeschnitten ist, nicht der Fall sei (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 1998, 228; OVG Bremen, Beschluss vom 10.12.1998 - 2 BB 421/98 -, FEVS 51, 182; LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, juris; SG Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011 - S 1 SO 4882/09 -, juris; SG Trier, Urteil vom 15.04.2014 - S 6 SO 66/11 -, juris; SG Rostock, Beschluss vom 28.10.2013 - S 8 SO 80/13 ER -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2006 - 8 K 2759/06 -, juris; Kepert/Pattar, Diskussionspapier Nr. 2014-03, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl).

    Für eine solche Ausweitung des Kernbereichs pädagogischer Tätigkeit spricht zwar, dass es grundsätzlich nicht Sache des Sozialhilfeträgers sein kann, das für die sonderpädagogische Förderung von schulpflichtigen Kindern erforderliche fachlich qualifizierte Personal zu stellen und die Kosten hierfür zu tragen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, juris; SG Karlsruhe, Beschluss vom 21.03.2013 - S 4 SO 937/13 ER -, juris; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 12 A 10410/03

    Sozialhilfebehörde muss Unterrichtsbegleiter bezahlen

    Solange die Schulbehörde nicht entschieden hat, dass ein Kind eine Sonderschule zu besuchen hat, kann der Sozialhilfeträger nicht geltend machen, dass nur der Besuch einer Sonderschule eine angemessene Schulbildung i.S.v. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Halbsatz 1 BSHG vermittle (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 36.84 - FEVS 36, 1 [6]; Nds. OVG, Beschluss vom 17. August 1988 - 4 B 251/88 - FEVS 38, 459 [460]; VGH BW, Urteile vom 29. Mai 1995 - 7 S 259/94 - ESVGH 45, 292 [294 f.] und vom 17. September 1997 - 6 S 1709/97 - FEVS 48, 305 [308] sowie Beschlüsse vom 3. Juli 1997 - 6 S 9/97 - FEVS 48, 228 [230] und vom 14. Januar 2003 - 9 S 2199/02 und 2268/02 - FEVS 54, 213 [214] und 218 [219]; OVG NW, Beschluss vom 15 Juni 1996 - 8 B 122/96 - FEVS 47, 153 [155] und Urteil vom 15. Juni 2000 - 16 A 3108/99 - FEVS 52, 459 [460]).

    Je nach den Umständen des Einzelfalles kann es sich bei derartigen Hilfen aber um sonderpädagogische Förderung handeln (vgl. etwa die dem Beschluss des BVerfG vom 8. Oktober 1997, a.a.O. S. 294 und 314 sowie dem Beschluss des VGH BW vom 3. Juli 1997, a.a.O. S. 229 zugrunde liegenden Fälle).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 6090/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Denn es kann grundsätzlich nicht Sache des Sozialhilfeträgers sein, das für die sonderpädagogische Förderung von schulpflichtigen Kindern erforderliche fachlich qualifizierte Personal zu stellen bzw. die Kosten hierfür zu tragen (VGH Baden-Württemberg, FEVS 48, 228 bezüglich der Kosten für eine zur Unterstützung eines behinderten Kindes im Unterricht engagierte Kraft, deren Aufgabe im Wesentlichen in der Hilfestellung beim Aufgabenlösen, der Aufmunterung zum Weiterarbeiten und der Überwachung der Aufgabenlösung bestand).

    Solange die zuständige Schulbehörde der Meinung ist, ein schulpflichtiger Hilfesuchender sei geeignet, eine bestimmte Art von Schule zu besuchen, muss dies der Träger der Sozialhilfe hinnehmen (vgl. hierzu grundlegend zum insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des Bundessozialhilfegesetzes BVerwG, FEVS 36, 1; VGH Baden-Württemberg, FEVS 48, 228; Niedersächsisches OVG, FEVS 38, 459; OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 47, 153; Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2268/02

    Integration Behinderter in allgemeine Schule - Integrationshelfer

    Solange die Schulaufsichtsbehörde die Sonderschulpflicht eines behinderten Kindes nicht festgestellt hat, hat dieses eine allgemeine Schule zu besuchen; dann kann der Sozial- oder Jugendhilfeträger nicht einwenden, ein besonderer Hilfebedarf würde bei Besuch einer Sonderschule nicht entstehen (BVerwG, Urt. vom 16.01.1986 - 5 C 36.84 -, NVwZ 1987, 412 = FEVS 36, 1; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17.09.1997 - 6 S 1709/97 -, NVwZ-RR 1998, 657 = FEVS 48, 305; OVG NRW, Urt. vom 15.06.2000 - 16 A 3108/99 - FEVS 52, 513; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228).

    Vom Vorstehenden zu unterscheiden ist der denkbare Einwand des Sozial- oder Jugendhilfeträgers, die Bereitstellung oder Finanzierung der besonderen Maßnahme gehöre auch in der allgemeinen Schule zum Verantwortungsbereich der Schulverwaltung oder des Schulträgers, etwa weil es sich um eine Maßnahme der sonderpädagogischen Förderung handele (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228; Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 -).

  • VG Karlsruhe, 18.05.2004 - 5 K 2630/03

    Nichterfüllung einer Mitwirkungspflicht nach § 62 SGB 1 und Untätigkeit der

    Die Beklagte meint zwar, die Klägerin habe gegenüber dem Schulträger - das ist freilich auch die Beklagte (vgl. § 28 Abs. 1 SchG) - oder dem Träger der Schulaufsichtsbehörde Anspruch auf Bereitstellung oder Finanzierung einer einzelnen Stützperson, weil deren Tätigkeit eine Maßnahme der sonderpädagogischen Förderung darstelle, die auch in der Sonderschule zum Verantwortungsbereich des Schulträgers oder der Schulverwaltung gehöre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.07.1997 - 6 S 9/97 - FEVS 48, 228 ).

    Leisten die Schulverwaltung und der Schulträger die benötigte Hilfe nicht und nimmt der Hilfebedürftige darum den Träger der Sozialhilfe in Anspruch, so kann dieser nicht seinerseits auf die Leistungspflicht des Schulträgers oder des Trägers der Schulaufsichtsbehörde verweisen, sondern muss die begehrte Eingliederungshilfe - nach Maßgabe des Sozialhilferechts im übrigen, gegebenenfalls vorläufig (vgl. § 44 BSHG) - gewähren; ihm bleibt freilich unbenommen, bei anderen Kostenträgern etwaige Erstattungsansprüche geltend zu machen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2003 - 9 S 2268/02 -, a. a. O. m. w. Nachw. und insoweit abweichend von den Ausführungen im Urteil des 6. Senats des Gerichtshofs im Beschl. v. 03.07.1997, a. a. O. 232 f.; BayVGH, Beschl. v. 25.10.2001, a. a. O.).

  • VG Freiburg, 30.11.2000 - 5 K 1695/99

    Gewährung von heilpädagogischer Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe;

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob der Kläger eine andere Art von (Sonder-)Schule besuchen und die Gewährung der begehrten Eingliederungshilfe dadurch überflüssig werden könnte (VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228, 230 m.w.N.).

    Im Übrigen wird in Rechtsprechung und Literatur ausdrücklich oder stillschweigend davon ausgegangen, dass heilpädagogische Maßnahmen grundsätzlich auch im Zusammenhang mit dem Schulbesuch bewilligt werden können (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.05.1975, BVerwGE 48, 228; Urt.v. 16.01.1986, a.a.O.; Urt.v. 10.09.1992, FEVS 43, 265; VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 03.07.1997, a.a.O.; Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl. (Stand: April 1999), Rdnrn. 51 f. zu § 40; Brühl in LPK-BSHG, 5. Aufl. 1998, Rdnrn. 21 f. zu § 40; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl. 1997, Rdnr. 3 zu § 12 EinglH-VO; Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl. 1992, Rdnr. 37 zu § 40).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist deshalb in dem vom Beklagten zur Begründung seiner Bescheide herangezogenen Urteil (vom 03.07.1997, a.a.O. S. 232) davon ausgegangen, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer heilpädagogisch ausgebildeten Fachkraft als Maßnahme der Eingliederungshilfe nicht bestehe, weil die beschriebene Tätigkeit (Hilfe bei Aufgabenlösungen) zumindest einen Ausschnitt des Tätigkeitsfelds eines Lehrers abdecke.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Denn es kann grundsätzlich nicht Sache des Sozialhilfeträgers sein, das für die sonderpädagogische Förderung von schulpflichtigen Kindern erforderliche fachlich qualifizierte Personal zu stellen bzw. die Kosten hierfür zu tragen (VGH Baden-Württemberg, FEVS 48, 228 bezüglich der Kosten für eine zur Unterstützung eines behinderten Kindes im Unterricht engagierte Kraft, deren Aufgabe im Wesentlichen in der Hilfestellung beim Aufgabenlösen, der Aufmunterung zum Weiterarbeiten und der Überwachung der Aufgabenlösung bestand).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06

    Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Sonderschule - ergänzende

    Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers, die sonderpädagogische Förderung behinderter Schüler in die eigene Hand zu nehmen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - 16 A 5013/00

    Sozialamt muss die Kosten eines Zivildienstleistenden tragen, der einem

    Die Vorschrift ist zum einen als Ausformung des in § 2 Abs. 1 BSHG statuierten Nachranggrundsatzes, vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 4 L 106/90 -, FEVS 43, 291, VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228 (231), zum anderen als Hinweis darauf zu verstehen, dass die schulrechtlichen Normen neben den Vorschriften der Eingliederungshilfe uneingeschränkt fortbestehen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 36/14

    Inklusion; Schulbegleitung

  • OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98

    Körperbehinderter Schüler; Eingliederungshilfe; Träger der Sozialhilfe;

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08

    Eintrittspflichtigkeit des Schulträgers bei Hilfen zu einer angemessenen

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2014 - L 9 SO 36/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • VG Sigmaringen, 25.10.1999 - 7 K 584/98

    Eingliederungshilfe für Integrationshelferin im Kindergarten

  • OVG Niedersachsen, 06.11.1998 - 4 L 4221/98

    Eingliederungshilfe für Schulbesuch durch; Eingliederungshilfe; Förderbedarf,

  • SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 4882/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - keine

  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - S 4 SO 937/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • OVG Brandenburg, 28.04.2000 - 4 B 9/00

    Kostenerstattungsanspruch im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte;

  • LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 750 57 1/06
  • VG Würzburg, 17.10.2001 - W 3 E 01.961

    Anspruch eines Behinderten mit Autismus auf Übernahme der Kosten für einen

  • VG Karlsruhe, 21.12.2006 - 8 K 2759/06

    Kein Anspruch gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Kostenübernahme

  • SG Trier, 15.04.2014 - S 6 SO 66/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00

    Übernahme der Kosten für einen Zivildienstleistenden zur individuellen Betreuung

  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - L 4 SO 937/13

    Bindung des Sozialhilfeträgers an die Feststellung des Schulamts zum Bestehen

  • VG Karlsruhe, 16.10.2003 - 5 K 2700/03

    Jugendhilfe; Sonderschule; autistischer Schüler; Schulbegleiter;

  • VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03

    Übernahme von Kosten für eine Begleitperson für den Besuch eines Gymnasiums durch

  • VG Karlsruhe, 29.04.2003 - 2 K 2983/02

    Schulbegleitung für autistisches Kind

  • VG Gelsenkirchen, 29.07.2003 - 17 L 1474/03

    Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs; Gewährung von

  • VG Sigmaringen, 06.03.2001 - 9 K 82/01

    Schwerhörige Realschülerin erhält Eingliederungshilfe für die fachkundige

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 13.03.1997 - 6 S 9.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11446
OVG Berlin, 13.03.1997 - 6 S 9.97 (https://dejure.org/1997,11446)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.03.1997 - 6 S 9.97 (https://dejure.org/1997,11446)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. März 1997 - 6 S 9.97 (https://dejure.org/1997,11446)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilferechtlich unangemessene Wohnung; Angemessene Aufwendungen; Träger der Sozialhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 1445
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 6.98

    Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe;; Sozialhilfe, Übernahme von

    Denn der Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 Regelsatzverordnung ist nicht abhängig von der Pflichterfüllung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 Regelsatzverordnung (ebenso Berufungsurteil sowie BayVGH, Beschluß vom 17. September 1997 - 12 ZE 97.1331 - ; OVG Berlin, Beschlüsse vom 13. März 1997 - 6 S 9.97 und vom 31. Januar 1997 - 6 S 19.97/6 S N 1.97 - ; OVG Frankfurt/Oder, Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 4 B 142/97 - ; VG Mainz, 1. Kammer, Beschluß vom 31. Oktober 1996 - 1 L 1968/96.MZ - ; a.A. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 23. August 1996 - Bs IV 255/96 - und vom 5. Dezember 1996 - Bs IV 322/96 - ; OVG Koblenz, Beschluß vom 14. Mai 1997 - 12 B 11127/97 - ; OVG Münster, Beschluß vom 30. September 1996 - 8 B 2066/96 - NJW 1997, 2771 = ZfS 1997, 114 = ZfSH/SGB 1997, 222); VG Mainz, 8. Kammer, Beschluß vom 19. Februar 1997 - 8 L 136/97.MZ - ).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97

    Sozialhilfe; Unterkunftskosten; Verhältnismäßigkeit des Mietzinses

    Die Verletzung der Obliegenheit nach dem 1. Halbsatz hat für den Hilfeempfänger also nur (die "Sanktion") zur Folge, daß er sich selbst der Möglichkeit begibt, vom Sozialhilfeträger vorher die Zustimmung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft zu erhalten, auch soweit sie den angemessenen Umfang übersteigen (Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1996, a.a.O.; ebenso OVG Berlin, Beschl. v. 31.1.1997, info also 1997, 85, und Beschl. v. 13.3.1997, NDV-RD 1997, 52 = FEVS 47, 544 = DVBl. 1997, 1445).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.1998 - 1 M 40/98

    Sozialhilfe, Angemessenheit, Bedarfsdeckungsgrundsatz, Bedarfsrest, Hilfe zum

    Für eine grundlegende "Korrektur der durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geprägten Rechtslage" (so das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf OVG Berlin, 13.03.1997 - 6 S 9.97 -, FEVS 47, 544, und 31.07.1997 - 6 S 19.97/6 SN 1.97 -, info also 1997, 85) hätte es einer eindeutigeren Gesetzesformulierung bedurft.
  • OVG Brandenburg, 16.12.1997 - 4 B 142/97

    Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs beim Antrag auf Gewährung vorläufigen

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 54/05
    Bei Aufwendungen für Wohnungsbeschaffung und Mietkaution ist demzufolge die vorherige Zustimmung eine Voraussetzung für eine eventuelle Kostenübernahme (vgl hierzu beispielsweise Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Januar 1998 - 4 L 4526/97 ; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1997 - 6 S 9.97 ).
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